1.0 Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen (Verkauf- und Dienstleistungen) des Einzelunternehmen Kurze Wege gelten neben den jeweils einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KURZE WEGE. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KURZE WEGE haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von KURZE WEGE nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen zwird.

2.0 Angebot und Vertragsabschluss

2.1
Angebote von KURZE WEGE sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der Bestätigung des Auftrags durch KURZE WEGE zustande.

2.2
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.3
Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von KURZE WEGE spezifizierten Leistungen maßgebend.

3.0 Lieferungen

3.1
Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers in der bei Vertragsabschluß aktuellen Version.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und für die mit ihnen vom Auftraggeber beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein bei dem Auftraggeber.

3.2
Vom Auftraggeber gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von KURZE WEGE schriftlich bestätigt werden.
Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von KURZE WEGE.

3.3
Falls keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird, nimmt KURZE WEGE den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den Auftraggeber vor. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

3.4
KURZE WEGE behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Auftraggeber offensichtlich kein Interesse.

4.0 Supportleistungen

4.1
Die von KURZE WEGE zu erbringenden Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf vom Auftraggeber konkretisierte Geräte oder Systemkonfigurationen.

4.2
KURZE WEGE erbringt die Supportleistungen telefonisch, per Fernwartung oder vor Ort beim Auftraggeber. Die Auswahl zwischen den Arten der Leistungserbringung liegt im Ermessen von KURZE WEGE, es sei denn, im Einzelfall ist ausdrücklich eine bestimmte Art der Leistungserbringung vereinbart worden. worden.

5.0 Liefer- und Leistungszeitangaben

5.1
Liefer- und Leistungszeitangaben von KURZE WEGE erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für bestimmte Leistungszeiten gemacht wird.

5.2
Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn KURZE WEGE an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, nachträgliche Wünsche des Auftraggebers nach Änderungen oder Ergänzungen oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern.

5.3
Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Bei Verzug des Auftraggebers wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen. Die Leistungserbringung von KURZE WEGE steht außerdem unter dem Vorbehalt, dass notwendige Ersatzteile oder -geräte allgemein erhältlich und bei Herstellern vorrätig sind.

5.4
Supportleistungen erbringt KURZE WEGE in der Zeit von Werktags Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr. Weitergehende Supportbereitschaftszeiten können schriftlich gegen gesonderte Vergütung entweder allgemein oder für Einzelfälle vereinbart werden.

5.5
KURZE WEGE übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Betriebsbereitschaft von Hard- und/oder Software.

5.6
KURZE WEGE übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die daraus entstehen, dass eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder Wartungszwecken während der produktiven Zeit des Auftraggebers ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden muss.

6.0 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1
Der Auftraggeber räumt KURZE WEGE die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten ein. Der Auftraggeber wird KURZE WEGE während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.

6.2
Der Auftraggeber ist für angemessene Umfeldbedingungen und die ordnungsgemäße Nutzung der in den Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Auftraggeber alle Programme und Daten selbständig sichern und auf externen Datenträgern speichern.

6.3
KURZE WEGE erhält vom Auftraggeber auf Wunsch eine aktuelle Liste mit autorisierten Ansprechpartnern.

6.4
Der Auftraggeber muss die Lizenzrechte für die bei einem Releasewechsel zu installierende Software haben bzw. erwerben.

6.5
Der Auftraggeber erkennt die Lizenz- und Urheberbedingungen der jeweiligen Hersteller für von KURZE WEGE gelieferte Fremdsoftware ausdrücklich an.

7.0 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage der am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise von KURZE WEGE.

7.2
KURZE WEGE behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Preise vor, sofern eine entsprechende Kostensteigerung eintritt.

7.3
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.4
Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

7.5
Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.6
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist KURZE WEGE berechtigt, dem Auftraggeber für die Dauer des Verzugs pauschal Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleibt beiden Seiten vorbehalten.

7.7
Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Auftraggebers begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels sowie bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers), und bei Zahlungsverzug ist KURZE WEGE berechtigt, die Ausführung von der Produktlieferungen und der Supportleistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Auftraggeber einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist KURZE WEGE berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.

8.0 Eigentumsvorbehalt

8.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren, Warenteile und Software im Eigentum von KURZE WEGE. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

8.2
Der Auftraggeber hat die Ware pfleglich zu behandeln, solange sie im Vorbehaltseigentum von KURZE WEGE steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist KURZE WEGE berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers wieder zurückzunehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Auftraggebers ist, tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an KURZE WEGE ab. In der Zurücknahme oder dem Rücknahmeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von KURZE WEGE so erklärt wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes besagen.

8.3
Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Das gilt jedoch nur, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber KURZE WEGE fristgerecht nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind dem Auftraggebern untersagt.

8.4
Veräußert der Auftraggeber die im Vorbehaltseigentum von KURZE WEGE stehende Ware, tritt er bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung, bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen von KURZE WEGE, zur Sicherung an KURZE WEGE ab. Wird die im Vorbehaltseigentum von KURZE WEGE stehende Ware mit anderen, KURZE WEGE nicht gehörenden Waren – auch zu einem Gesamtpreis – abgegeben, so erstreckt sich die Abtretung an KURZE WEGE auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Werts des (Mit-)Eigentums von KURZE WEGE entspricht. KURZE WEGE nimmt diese Abtretungen an.

8.5
Eine Weiterveräußerung der Waren oder Warenteile an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung des Auftraggebern ausgeschlossen hat.

8.6
Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. KURZE WEGE wird von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Pflichten ordnungs- und fristgemäß nachkommt und nicht in Konkurs fällt oder zahlungsunfähig wird. Der Auftraggeber hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert für KURZE WEGE zu halten.

8.7
Auf Verlangen von KURZE WEGE hat der Auftraggeber die Abtretung Dritten bekannt zu geben und KURZE WEGE alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. KURZE WEGE ist berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offen zu legen.

8.8
Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von KURZE WEGE durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Auftraggeber den Dritten auf die Rechte von KURZE WEGE hinzuweisen und KURZE WEGE unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Auftraggeber.

8.9
Übersteigt der Wert der für KURZE WEGE bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20%, gibt KURZE WEGE die ihr zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Auftraggebers oder – falls der Auftraggeber keine Wahl trifft – nach eigener Wahl frei.

9.0 Gewährleistungen

9.1
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. KURZE WEGE übernimmt jedoch die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen.

9.2
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB müssen von KURZE WEGE ausdrücklich und schriftlich als Zusicherung gekennzeichnet sein.

9.3
Die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen wird nicht übernommen.

9.4
Eventuelle Mängel sind KURZE WEGE unverzüglich schriftlich anzuzeigen: Bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Leistungserbringung und bei anderen nicht offensichtlichen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung, keinesfalls aber später als sechs Monate nach der betroffenen Lieferung oder Leistung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelauflistung, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen KURZE WEGE hergeleitet werden.

9.5
Ist die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung mangelhaft und rechtzeitig angezeigt, so leistet KURZE WEGE unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebern nach eigener Wahl Gewähr zunächst entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.

9.6
Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit KURZE WEGE zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht beeinträchtigt ist.

9.7
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Auftraggeber oder von dritter Seite verändert worden ist; es sei denn, der Auftraggeber weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war.

10. Haftung

10.1
Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre.

10.2
Für den Fall des Leistungsverzuges oder einer von KURZE WEGE oder seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haftet KURZE WEGE auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

11.0 Lizenz- und Urheberrechte

11.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller und Lieferanten einzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und weitergehende Nutzungsrechte verbleiben bei KURZE WEGE. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet.

12.0 Geheimhaltung

12.1
Der Auftraggeber ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung von KURZE WEGE erfolgen.

13.0 Datenschutz

13.1
Soweit KURZE WEGE personenbezogene Daten von Nutzern erhebt, verarbeitet oder nutzt, geschieht dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich dabei um das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Öffentliches Verfahrensverzeichnis Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach:

  1. a) Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Hauptzweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist der Aufbau einer vertrauenswürdigen und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation. Nebenzwecke der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sind der Vertrieb (einschl. Werbung) die Verwaltung und die Betreuung von Interessenten und Kundenaufträgen, die Personal-, Lieferanten- und Kundenverwaltung.
  2. b) Beschreibung der betroffenen Personengruppen Zur Erfüllung der o. g. Zweckbestimmungen werden zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: Kundendaten (Nutzer) (Adressdaten einschl. Zertifikaten, Vertragsdaten, Transaktionsdaten) Daten von Kommunikationspartnern (Adressdaten, Transaktionsdaten)
  3. c) Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Kommunikationspartner des Nutzers, Öffentliche Stellen, die Daten auf Grund gesetzlicher Vorschriften einfordern können. Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV) Externe Stellen, die an der Abwicklung von Geschäftsprozessen beteiligt sind Externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG Kreditinstitute soweit für die Abwicklung von Zahlungen notwendig Versicherungen, Kreditschutzvereine im Rahmen der Kreditsicherung Dritte die im Rahmen der uns gewähren Post und Signaturvollmacht welche Zustellnachweise oder signierte Dokumente erhalten. Eine sonstige Weitergabe von persönlichen Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Sie sind jederzeit berechtigt, Ihre Einwilligung zu widerrufen und einer weiteren Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Eine Übermittlung von Daten an Staaten außerhalb der EU ist nicht geplant.
  4. d) Einzelauskunft Um eine Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Einzelfall überprüfen zu können, steht jedem Nutzer auch ein entsprechendes Auskunftsrecht zu. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, neben dieser Veröffentlichung per E-Mail bei KURZE WEGE darüber Auskunft anzufordern, ob und welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert sind und zu welchen Zwecken diese benutzt oder verarbeitet werden. Die Auskunft erfolgt in Textform per Mail.
  5. e) Speicherfristen Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Daten, die nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden nach Wegfall der beschriebenen Zweckbindung gelöscht.
  6. f) Datenerhebung auf externen Websites (nicht personenbezogen) Wir machen darauf aufmerksam, dass auf externen Websites, die über die Webseiten von KURZE WEGE verlinkt sind, Daten erhoben werden können, die nicht an die KURZE WEGE gelangen und deren Verwendung nicht in der Verantwortung KURZE WEGE liegt Dies trifft insbesondere für Angebote von Google und anderen Suchmaschinen sowie für elektronische Adressverzeichnisdienste zu

14.0 Schlussbestimmungen

14.1
KURZE WEGE ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich unter Darlegung wichtiger Gründe widerspricht.

14.2
Erfüllungsort für beide Seiten sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Kiel, sofern der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

14.3
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

14.4
Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabebedingungen.

14.5
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt